Die Wahrheit über ...


Der Teufel steckt wie immer im Detail

Beim Bauen gilt dies ganz besonders. Denn kaum ein Hausbauer kennt sich aus mit K-Werten und U-Werten, Schallschutzklassen und Wärmeschutzverordnungen. Neubau ist Neuland, und das nutzen viele Unternehmen mit wolkigen, aber unvollständigen Beschreibungen aus.

Im Idealfall begibt man sich nur einmal in das Abenteuer Hausbau – und ist darauf angewiesen, dass letzten Endes nicht nur die Wände stehen bleiben, sondern eben auch die Details stimmen. Deshalb sollten diese schon in der Baubeschreibung festgelegt werden, um sich vor bösen und teuren Überraschungen zu schützen. Doch an eben jenen Leistungsbeschreibungen, die zu einem Vertrag mit einem Bauunternehmen zwangsläufig gehören, hapert es häufig.

In wunderschönen Worten wird das künftige Haus beschrieben, doch wenn es ans Eingemachte geht, wird die Darstellung dünn. „Heizung: ja“, heißt es da plötzlich ganz dürftig ohne nähere Details. Oder ganze Bereiche werden einfach ausgespart – im Vertrauen darauf, dass der Bauherr es schon nicht merken wird: Logischerweise muss Erde ausgehoben werden, um einen Keller unters Haus zu bauen. Doch dass der Hügel später auch entsorgt werden muss und dafür Kosten entstehen, darüber wird in der Beschreibung still geschwiegen. Natürlich braucht jedes Haus einen Abwasseranschluss. Jedoch als Bauherr davon auszugehen, dass die Kosten im Bauvertrag enthalten sein müssen, kann sich als schwerer Fehler herausstellen.
„Baubeschreibungen sind eine stetige Quelle für Verdruss und gerichtliche Auseinandersetzungen. Im Vergleich zu anderen Alltagsprodukten (wie Autos beispielsweise) gibt es bei den Beschreibungen für das Produkt Haus wenig Klarheit und Transparenz.“

Fast schon hinterhältig ist der Umgang mancher Bauunternehmen mit der Unkenntnis der Verbraucher.
Da wird beispielsweise mit dem Wort Niedrigenergiehaus nach Energieeinsparverordnung (EneV) geworben, doch der Bauherr bekommt nichts Tolles, sondern Standard. Denn die Verordnung beschreibt einfach nur den heutigen Standard. Und das Wort Niedrigenergiehaus ist ungeschützt, verwenden darf es jeder. Gleiches gilt für DIN-Normen. Überall, wo Normierungen auftauchen, heißt das einfach nur: "Die Mindestanforderungen werden erfüllt".
Wer mehr will, muss das schon deutlich in der Baubeschreibung festlegen.

Beim Bauen geht es in der Regel um sehr hohe Summen, bei denen die meisten Verbraucher an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit kommen. Deshalb ist es umso wichtiger, in einer Baubeschreibung detailliert festzuhalten, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden und welche nicht. Festgelegt werden sollten Material, Fabrikate oder Energiestandards, sonst kann das Erwachen böse sein. Auch die Klausel, dass Änderungen vorbehalten bleiben bei gleichwertiger Ausstattung, sollte man aus dem Vertragswerk streichen.

Wolkige Formulierungen wie „hochwertige Armaturen“ oder „Verwendung von Markenprodukten“ sind nach Ansicht der Verbraucherschützer Augenwischerei und auch die Beschreibung „Bodenbelag auf ungefliester Fläche“ ist unzureichend. Der Bauherr sollte selbst entscheiden können, ob er Teppich, Parkett oder Laminat will.

Ob Fertighäuser ohne Bodenplatte oder schlüsselfertige Häuser ohne Hausanschluss – die Fallstricke für die Verbraucher sind vielfältig. Da kommen dann schnell mal 20.000 Euro zusätzlich hinzu. Etwa 250 Euro kostet es, wenn man sich mit Baubeschreibung und Vertrag bei einer Verbraucherzentrale beraten lässt. In Anbetracht der Summen, um die es geht, lohnt sich das Geld. Wie beispielsweise, bei einem Bauherrn aus Mainz. Er ließ sich beraten und legte dem Bauunternehmen dann eine Liste von Dingen vor, die er in die Beschreibung aufnehmen wollte. Das Bauunternehmen lehnte ab.

Die Begründung:
Wenn die Details schriftlich vorlägen, seien sie auch einklagbar. Darauf wollte sich die Firma lieber nicht einlassen.

 

Wie arbeitet ein Bauträger ?

Bauträger kaufen in der Regel größere bebaubare Grundstücksflächen auf und erstellen dafür eine Gesamtplanung für mehrere Hauseinheiten. Diese werden schließlich entweder vor Baubeginn, während der Bauphase oder auch nach Fertigstellung verkauft. Der Bauträger tritt gegenüber den Behörden und Handwerksunternehmen als Bauherr auf.

Die fachliche Qualifikation eines Bauträgers wird vom Ordnungsamt bei der Zulassung nicht geprüft. Voraussetzungen sind lediglich geordnete Vermögensverhältnisse und keine Vorstrafen. Für Sie als Käufer ist daher eine genaue Überprüfung des Bauträgers wichtig (Tätigkeitsdauer, Ausführungsqualität bisher erstellter Objekte usw.).

Für den Bauträger besteht die Gewinnspanne aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Herstellungskosten. Da der Verkaufspreis ein Festpreis ist, wird die Gewinnspanne des Bauträger um so größer, je billiger das Haus gebaut werden kann. Deshalb sind viele Baubeschreibungen schwammig und ungenau formuliert. Der Bauträger legt sich nicht fest und kann auch nach Vertragsabschluss nach billigeren Ausführungsvarianten suchen.

Wenn Sie sich für ein Bauträgerobjekt entscheiden, schließen Sie einen Bauträgervertrag ab, der zum Einen den Grundstückskauf beinhaltet, zum Anderen den Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes. Da Sie das Grundstück mit erwerben, wird der Vertrag immer beim Notar abgeschlossen. Nachteil für den Käufer: Durch diese Kopplung muss die Grunderwerbssteuer von z.Zt. 3,5% für den gesamten Kaufpreis bezahlt werden und nicht wie sonst nur für das Grundstück. Bei einem Gebäudeanteil von beispielsweise 300.000 Euro sind das immerhin 10.500 Euro!

Wie können Bauträgerangebote überprüft und miteinander verglichen werden ?

Ein erster Angebotsvergleich erfolgt in der Regel über den Vergleich der jeweiligen Baubeschreibungen. In der Baubeschreibung stehen sämtliche Leistungen, zu deren Ausführung sich der Bauträger verpflichtet. Die Baubeschreibung ist Grundlage des Kaufvertrages und wird z.B. herangezogen, wenn Erwerber und Bauträger sich über die Art der Ausführung bestimmter Leistungen uneinig sind.

Es gibt zur Zeit noch keine verbindlichen Regelungen für den Aufbau und Inhalt von Bauträger-Baubeschreibungen. Dies ist eine zusätzliche Erschwernis, da der Aufbau und die Ausstattung der Objekte einzelner Anbieter ohnehin unterschiedlich ist. Allerdings gibt der Inhalt und Umfang einer Baubeschreibung Hinweise über die Arbeitsweise des Bauträgers. Kurz gehaltene, nichtssagende Baubeschreibungen weisen darauf hin, dass ein Bauträger sich viele Optionen offen halten möchte.

Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, können Sie sich zunächst 10 - 15 verschiedene Baubeschreibungen zukommen lassen, auch von Häusern, deren Lage für Sie nicht interessant ist. Schneiden Sie die einzelnen Textbausteine aus und kleben Sie diese nebeneinander auf ein Blatt Papier, so dass Sie auf einen Blick beispielsweise alle Varianten für den Hauseingang oder die Putzarbeiten sehen. So erkennen Sie sofort, wenn bei Ihrem Favoriten etwas fehlt oder ungenau beschrieben ist.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Angebot eine Vielzahl scheinbar bedeutsamer, aber in Wirklichkeit nichtssagender Formulierungen enthält. Die nachfolgende Übersicht zeigt, was gemeint ist:

Was Sie lesen ( und was es bedeuten kann )

Abweichungen von der Baubeschreibung durch behördliche Auflagen, aus wirtschaftlichen, technischen oder architektonischen Gründen werden vorbehalten und stellen keine Wertminderung dar ( Diese Baubeschreibung ist als Anregung zu verstehen. Was wir letztendlich bauen, ist unsere Sache).

Ausführung nach Statik ( unter den möglichen Ausführungen wird die Billigste gewählt ).

Schallschutz nach DIN ( absolut nichtssagend, denn es gibt z.B. kaum Anforderungen an Einfamilienhäuser )

Ausführung nach DIN ( Mindestanforderungen, die ohnehin nicht unterschritten werden dürfen ).

erfüllt die Wärmeschutzverordnung ( Mindestanforderungen die ohnehin nicht unterschritten werden dürfen)

Deutsche Markenprodukte ( das billigste deutsche Angebot )

Hersteller "....." oder gleichwertig ( das billigste Produkt kommt zur Ausführung )

energiesparend, hochwertig, erstklassige Bauweise ( vollkommen nichtssagend )

Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten ?

Bei näherer Betrachtung eines Angebotes werden Sie feststellen, dass ein Festpreis keineswegs alle anfallenden Kosten beinhaltet. Oftmals fallen für eine ganze Reihe von Leistungen zusätzliche Kosten an, die auf den ersten Blick so gar nicht erkennbar sind.

Was sollte vor Vertragsabschluss beachtet werden ?

Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, dass Sie die in der Baubeschreibung aufgeführten Ausstattungsgegenstände wie Türen, Fenster, Sanitärobjekte, Fliesen, Außenputz usw. besichtigen und aussuchen. Nur vor Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Rabatte auszuhandeln oder können bei erheblichen Mehrkosten noch von einem Vertrag Abstand nehmen. Weiterhin wichtig ist auch, dass Sie Ihre bei der Bemusterung geäußerten Wünsche schriftlich festhalten und zum Vertragsbestandteil des Kaufvertrages machen. Nehmen Sie sich für die Bemusterung Zeit und scheuen Sie sich auch nicht davor, nach anderen als den angebotenen Ausstattungsvarianten und deren Kosten zu fragen.

Lassen Sie den Vertragsentwurf von einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen, der Prozesserfahrung hinsichtlich Auseinandersetzungen zwischen Erwerbern und Bauträgern hat. Er kann Sie auf wichtige Vertragsinhalte hinweisen, die Ihnen bei Auseinandersetzungen eine bessere Rechtsposition verschaffen (z.B. verbindlicher Fertigstellungstermin, Baubegehung vor Ratenzahlung, Sicherheitsbürgschaft gegen Insolvenz usw.).

Vereinbaren Sie, dass Ihnen neben einer Kopie des kompletten, genehmigten Bauantrags mit Stempel der Genehmigungsbehörde stets der aktuelle Stand der Ausführungsplanung (Werkplanung des Architekten und der Fachingenieuren für Heizung, Sanitär und Elektro) zur Verfügung gestellt wird. Vor allem bei Planänderungen bleiben Sie so auf dem neuesten Stand. Außerdem sämtliche statische Berechnungen und Planunterlagen (Positionspläne, Bewehrungspläne), weiter die vollständige Wärmeschutzberechnung inklusive der Berechnungsgrundlagen, den Schallschutznachweis und wenn vorhanden die Baugrunduntersuchung, die unter anderem Auskunft über die Tragfähigkeit des Untergrundes und den Grundwasserstand gibt. All diese Unterlagen sind äußerst wichtige Grundlagen bei auftretenden Mängeln, aber auch wenn Sie später einmal umbauen möchten.

Vereinbaren Sie die Durchführung eines Blower-Door-Tests, um die Winddichtigkeit der Gebäudehülle sicherzustellen. Dabei sollte auch ein Höchstwert für die Luftwechselrate vereinbart werden, der nicht überschritten werden darf.

Was sollte bei der Abnahme beachtet werden ?

Sofern Sie Ratenzahlungen vereinbart haben, sollte vor jeder Zahlung durch einen Fachmann festgestellt werden, ob die bis dahin vereinbarte Leistung vollständig und mangelfrei erbracht wurde. Dabei handelt es sich nicht um eine Abnahme dieser Leistungen. Die Abnahme sollte generell erst nach Fertigstellung erfolgen, damit Sie für alle erbrachten Leistungen eine einheitliche Gewährleistungsdauer haben.

Bei der Schlussabnahme sollten Sie ebenfalls einen Fachmann an Ihrer Seite haben. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um in Ruhe alles zu kontrollieren.

Wichtig ist, dass alle sichtbaren Mängel in einem sogenannten Abnahmeprotokoll aufgeführt sind. Dieses muss vom Bauträger und Ihnen unterschrieben werden. Achten Sie darauf, dass nicht mehrere Protokolle im Umlauf sind und dass im Protokoll auch alle entdeckten Mängel aufgeführt werden. Idealerweise sollte gleich eine Frist für die Beseitigung und die Höhe des bis dahin einbehaltenen Geldbetrages mit vereinbart werden. Dieser sollte durchaus das zwei- bis dreifache der tatsächlichen Kosten betragen.

 

 

Unschöne Praktiken und Tricks der Bauträger

Es gibt immer wieder Bauträger, die mit illegalen Tricks die Erwerber dazu bringen, 100% der Kaufsumme zu bezahlen, obwohl noch mehr oder weniger zahlreiche Mängel bestehen und die Außenanlagen usw. nicht fertig gestellt sind.

Die vom Gesetzgeber aus gutem Grund erlassene Makler- und Bauträgerverordnung sieht vor, dass eine Schlusszahlung erst nach Fertigstellung aller Arbeiten und Abstellen aller Mängel in Höhe von 3.5% (Grundstück= Bestandteil des Vertrages) bis 5% (Ohne Grundstück) gefordert werden darf.

Die schwarzen Schafe unter den Bauträgern haben sich eine besondere Masche ausgedacht: sie machen dem Käufer vor oder während der Abnahme weis, dass er 100% bezahlen muss, ansonsten kann er das Haus nicht beziehen, egal ob zahlreiche Mängel vorliegen und die Außenanlagen nicht fertig gestellt sind. Der Käufer bekommt also keinen Schlüssel. Sie drohen dann, die Fertigstellung um Monate zu verzögern, sodass eine immense Zinsbelastung auf den Käufer eintritt.

Derart eingeschüchtert, zahlen viele Käufer die gesamte Summe. So riskieren sie dabei, dass das Geld verloren geht, wenn der Verkäufer Insolvenz anmeldet. Nach geleisteter Zahlung besteht kein Druckmittel zur Beseitigung der Mängel mehr.

Eine Variation dieser Masche ist auch, die Mängel bei der Abnahme unterzubewerten, also statt dem realen Aufwand eine sehr geringe Summe anzunehmen, die dann von der letzten Rate in Abzug gebracht werden kann.

Wer hier nachgibt verzichtet auf sein vom Gesetzgeber verbrieftes Recht und damit einziges Druckmittel für die Fertigstellung. Seriöse Firmen haben es nicht nötig diese Tricks anzuwenden.

Zu empfehlen wäre:
Bauträger vor Vertragsabschluss (oder, falls schon geschehen möglichst frühzeitig) fragen, wie er die Schlüssel- und Besitzübergabe handhabt. Besteht er auf die oben genannten Praktiken oder antwortet ausweichend, würde ich den Notar davon in Kenntnis setzen und/oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

 

 

Wenn der Fertighausanbieter oder Bauträger Insolvenz anmeldet

Das Fertighaus erfreut sich bei Bauherren einer stark wachsenden Beliebtheit. Aufgrund mehrerer Vorteile, die gegenüber dem klassischen Bauvorhaben bestehen, entscheiden sich immer mehr Bauherren bewusst für ein Fertighaus. Allerdings gilt es den Anbieter sehr genau auszuwählen – und zwar längst nicht nur im Hinblick auf das Angebot an Fertighäusern.

Erst im vergangenen Jahr (2008) sorgte ein Bauträger aus Sachsen für negative Schlagzeilen. Das Unternehmen rutschte so sehr in die roten Zahlen, dass es Insolvenz anmelden musste. Die Folge einer solchen Insolvenz ist wiederum, dass der Geschäftsbetrieb zumeist eingestellt wird. Es werden keine Häuser mehr ausgeliefert und oftmals haben etliche Kunden ihr Geld verloren.

Nun ist es so, dass Pleiten unter Unternehmen, die zur Baubranche zählen, keine Seltenheit sind. Schon häufiger ist es vorgekommen, dass Fertighausanbieter sowie auch andere Bauunternehmen inmitten eines Projektes Insolvenz anmelden mussten und plötzlich mehrere Bauherren betroffen waren: Die haben meist schon große Zahlungen geleistet und sitzen plötzlich auf einer Bauruine.

Sofern man sich für den Bau eines Fertighauses entscheidet, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man je auf einer Bauruine sitzen wird, relativ gering. Dennoch kann es im Falle einer Insolvenz des Fertighausanbieters schnell zu größeren Schwierigkeiten kommen. Immerhin gilt es hohe Anzahlungen zu leisten. Sollten diese geleistet worden sein und das Unternehmen einem Insolvenzverwalter unterstellt werden, kann das Geld sehr schnell weg sein.

Daher kann allen Bauherren nur dazu geraten werden, sich ihre Partner am Bau sehr genau auszusuchen. Wenn man sich innerhalb der Branche ein wenig umhört, lassen sich entsprechende Risiken erheblich verringern. Des Weiteren ist es empfehlenswert, größere Zahlungen über Treuhandkonten abzuwickeln, um das Risiko eines Verlusts zu begrenzen. Außerdem ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung zu empfehlen: Durch Auswahl des richtigen Versicherers ist es möglich, einen umfassenden Versicherungsschutz zu erlangen, so dass man im Schadensfall auch größere Verluste geltend machen kann und die Zusatzkosten, die durch die Fertigstellung eines anderen Bauunternehmens entstehen, von der Versicherung getragen werden.

 

 

Pfusch am Bau verursacht Milliardenschäden

Abenteuer Hausbau

Wer saniert, einen Umbau plant oder ein komplett neues Haus bauen möchte, sollte auf der Hut sein. Bei Pfusch am Bau entstehen arglosen Häuslebauern, inzwischen jährlich Schäden von gut 1,4 Milliarden Euro, wie jüngst eine Studie der Prüforganisation Dekra Real Estate ergab. Die Zahl der Mängel schnellte danach innerhalb von zwei Jahren um fast 50 Prozent auf durchschnittlich 21 Problemstellen pro Neubau in die Höhe.

Verzweifelte Bauherren müssen dann bis zu 27.000 Euro allein fürs Nachbessern aufbringen. „Etwa zehn Prozent der Bausumme geht oft noch einmal für Folgekosten drauf“, lautet auch die Beobachtung von Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren.

Die Fachleute der Dekra und der Bauherren-Schutzorganisation halten den Trend hin zum Schlendrian am Bau für verheerend. Eines der Hauptübel: Immer mehr Bauträger arbeiten mit unqualifizierten Subunternehmern, mit Billig-Bautrupps und mangelhaft ausgebildeten Handwerkern.

Die Billig-Arbeiter bieten ihre Dienste zwar weit unter den üblichen Marktpreisen an, liefern aber häufig auch nur minderwertige Arbeit ab – meist unabhängig davon, ob es sich um das klassische Architektenhaus oder ein schlüsselfertiges Objekt handelt. „Die Qualität der Leistungen auf deutschen Baustellen ist in den vergangenen Jahren keineswegs besser, sondern noch schlechter geworden“, bemängelt auch Bernd Steisslinger, Geschäftsführer der Dekra Real Estate.

Was der kleine Bauherr dann am Ende finanziell ausbaden muss, ist aber nicht allein die Schlamperei schlechter Handwerker. Der Ärger setzt in der Regel schon viel früher ein, nämlich mit der Unterschrift unter mangelhafte Baubeschreibungen, schlechte Planungen und Kostenpläne, unvollständige Leistungsbeschreibungen.

Kurzum unter lückenhafte Verträge seitens der Anbieter und Bauträger, deren Konsequenzen ahnungslose Laien gar nicht abschätzen können. Und dann gibt es womöglich niemanden, der auf der Baustelle die Arbeiter kontrolliert – und schon ist der Pfusch perfekt.

Private Bauherren investieren durchschnittlich 225.000 Euro für Hausbau und Grundstückserwerb – sind aber in der Regel zu wenig informiert über das, was sie dafür kriegen.

Besonders aufpassen sollten Häuslebauer, die sich ein schlüsselfertiges Objekt oder Fertighaus hinstellen lassen. Wer glaubt, damit dem üblichen Bauärger entfliehen und die Kosten besser im Griff behalten zu können, irrt gewaltig. 75 Prozent solcher Verträge haben gravierende Mängel.

Nur mit Bausachverständigen

Angebote von Bauträgern bieten in der Regel nur einen Minimalstandard an. Wer den Vertrag nicht penibel genau durchforstet, merkt dann zu spät, dass Aushub oder Keller gar nicht im Preis enthalten sind, dass die äußere Erschließung extra bezahlt werden muss, das Grundwasserproblem nicht geklärt war oder das Wärmedämmmaterial für ein Niedrigenergiehaus gar nicht ausreicht. Auch für Sonderwünsche in der Innenausstattung wie Fliesen oder Fußböden wird die Kundschaft im Nachklapp gern kräftig zur Kasse gebeten.

Höllisch aufpassen sollten die Bauherren auch bei der Endabnahme. Wird das Gewerk absegnet, geht die Haftung auf den Kunden über. Anschließend entdeckte Mängel führen in der Regel zu langwierigen Streitereien.

Wer baut, sollte sich in jedem Fall fachkundigen Beistand zur Seite holen. Und zwar von Anfang an, sobald ein Haus geplant wird oder das Fertighaus-Angebot vom Generalunternehmer auf dem Tisch liegt.

Nur ein unabhängiger Sachverständiger oder Jurist kann beurteilen, ob Grundstück oder Planung in Ordnung sind, ob Handwerker aus der Region mit gutem Ruf zum Einsatz kommen oder nachverhandelt werden muss. Auch zur laufenden Baubetreuung sollten Laien unter Umständen Fachleute engagieren. Gleiches gilt für die Mängelsuche und Abnahme am Schluss.

Die Kosten dafür sind im Vergleich zu den möglichen Folgekosten durch Pfusch gering. Einige Verbraucherzentralen vermitteln Bauberater zum Stundenlohn von etwa 50 Euro. Auch der Verband privater Bauherren sowie der Berliner Schutzbund stellt Kontakt zu erfahrenen Architekten und Ingenieuren her. Kostenpunkt: Etwa 80 bis 100 Euro die Stunde.

 

 

25 Tipps zum besser Bauen

Bauherren können ein Lied davon singen, was es heißt, sich den Traum von eigenen Heim zu verwirklichen. Monate voller Entscheidungen wollen verdaut werden, und wer nicht richtig geplant hat oder sich falsche Berater zulegt, schlittert schnell ins Chaos.

Das alles muss aber nicht sein, denn Bauen kann so schön sein. Voraussetzungen dafür sind gute Informationen, eine sichere Planung, saubere finanzielle Voraussetzungen und die richtigen Fachleute.

Hier ein kleiner Leitfaden für private Bauherren, aufgegliedert in 25 wertvolle Tipps.

1. Bei aller Lust aufs Bauen sollte man sein Bauvorhaben nicht nur emotional, sondern vielmehr mit sachlichen Argumenten betrachten. Musterhäuser sollten durchaus kritisch betrachtet werden. Es lohnt auch Bekannte und Freunde zu fragen, was diese beim Hausbau erlebt haben und im nachhinein anders machen würden.

2. Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen bieten Informationsreihen für interessierte Bauherren an. Hier kann man sich Grundlagen zu Baustoffen, Bauweisen, Recht und Finanzierung aneignen. Fachlektüre ist ebenfalls empfehlenswert.

3. Das Grundstück ist ein erheblicher Kostenfaktor. Neben dem eigentlichen Quadratmeterpreis sind Erschließungs- und Anschlusskosten zu berücksichtigen. Manche Kommunen belasten Bauherren mit hohen Auflagen für den Straßenbau und das Abwassersystem. Auf dem Grundstück kann der private Bauherr gewisse vorbereitende Arbeiten sogar selbst vornehmen.

4. Empfehlenswert ist es, die Bodenverhältnisse an Hanggrundstücken und in der Ebene zu prüfen. Ein Keller kann so sicherer geplant und ausgeführt werden. Die Beschaffenheit spielt auch bei der Erstellung des Fundaments eine wichtige Rolle.

5. Verkehrsanbindungen und Infrastruktur wie Schule, Kindergarten etc. sind nicht nur auf dem Land zu beachten. Unbedingt eingesehen werden sollte der Bebauungsplan der Kommune. Er gibt Aufschluss darüber, ob z.B. Wohnparks, Gewerbegebiete, Umgehungsstraßen oder Autobahnanschlüsse in der Nachbarschaft geplant sind.

6. Um Einsprüche des Bauamts ausschließen zu können, müssen die Bauordnungen der Kommunen vorher bedacht werden. Spätere Änderungen können zu erheblichen Verzögerungen führen.

7. Baunebenkosten wie Notar-, Vermessungs- und Bauantragsgebühren schlagen mit etwa 10 Prozent der reinen Baukosten zu Buche.

8. Planspiele helfen den Hausbau zu optimieren. Wie groß muss die Wohnfläche wirklich sein? Worauf kann verzichtet werden? Was kann auch nachträglich noch ausgebaut bzw. erweitert werden? Einsparpotentiale liegen bei großen Bädern, Erker, Vorsprüngen, Balkonen, Gauben oder Wintergärten.

9. Auf den richtigen Architekten, Bauleiter oder Bauträger kommt es besonders an. Bei der Wahl sollten sich Bauinteressierte eine Liste mit bereits errichteten Objekten übergeben lassen und am besten selbst bei Bauherren vorsprechen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens können keine Gewährleistungsansprüche mehr gestellt werden.

10. Eine attraktive Möglichkeit Kosten im Rahmen zu halten ist die Regelung mit dem Architekten, eine Prämie für Einsparungsvorschläge sowie die Einhaltung des Kostenrahmens zu zahlen.

11. Die meisten Menschen wissen besser über Ihren Kühlschrank Bescheid, als über den Hausbau – obwohl es sich um die zumeist größte Investition in ihrem Leben handelt. Je mehr ein Bauherr Bescheid weiß, desto überzeugender kann er Arbeiten und Leistungen hinterfragen. Empfehlenswert ist es, den Baufortschritt regelmäßig zu verfolgen und eventuelle Änderungswünsche rechtzeitig einzubringen.

12. Voraussetzung für den Vertrag sollte eine Baubeschreibung sein, die keine Fragen offen lässt. Dieses Schriftstück ist Grundlage des Vertrags und sollte durch einen Zeitplan ergänzt werden. Vielen Baubeschreibungen ist bei genauerem Hinsehen lediglich zu entnehmen, dass das neue Haus vier Wände, ein Dach sowie Türen und Fenster hat. Erläuterungen wie „Fenster sind aus weißem Kunststoff und von einem Markenhersteller“ sagen nichts über den Wärmeschutz aus. Selbst bei den renommierten Markenherstellern gibt es große Unterschiede bei Preis-Leistung.

13. Mit Entscheidungen zugunsten eines Wandbaustoffs bzw. einer Wandkonstruktion muss der Bauherr Jahrzehnte lang leben. Hochwertige und solide verarbeitete Baustoffe für das Fundament, die Wände und das Dach zahlen sich aus. Wer hier spart, spart am falschen Punkt. Folgekosten können bei Fehlentscheidungen immens sein. Wirtschaftlichkeit, Instandhaltung und Wohnklima sind wichtige Aspekte, die stets berücksichtigt werden sollten.

14. Von Vorteil sind Baustoffsysteme. Hier sind Wandbaustoffe, Putze, Mörtel, Rollladenkästen, Stürze etc. exakt aufeinander abgestimmt. Der Verarbeiter wird auf der Baustelle eingewiesen. Bei diesem Termin ist es für den Bauherrn durchaus sinnvoll anwesend zu sein, um ggf. Fragen ansprechen zu können.

15. Besonderes Augenmerk gilt der Kontrolle der Verarbeitung. Nur eine Qualitätsausführung schließt Mängel wie Feuchteschäden am Baukörper oder Wärmebrücken aus. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger helfen, der zwar für den Moment Geld kostet, sich jedoch schnell bezahlt macht.

16. Mängel sind sofort schriftlich zu fixieren. Dies gilt ebenso für unplanmäßige Veränderungen während der Bauphase. Sie sind den Beteiligten schriftlich zuzustellen. Vorteilhaft ist ein Baustellenprotokoll, das vor Ort angefertigt wird und von allen relevanten Beteiligten unterschrieben wird.

17. Auch eine unsachgemäße Lagerung von Baustoffen und Bauteilen kann Schäden zur Folge haben und zu Zusatzkosten führen. Mauerkronen sollten generell abgedeckt werden. Putze und Mörtel sind regensicher zu lagern. Zudem sollte man möglichen Materialdiebstählen vorbeugen. Ein abschließbarer Raum im Rohbau macht Langfingern die Arbeit schwerer.

18. Luftdichtheit ist bei neuen Wohngebäuden unerlässlich. Dabei gilt es vor allem Wärmebrücken zu vermeiden, die zur Bildung von Tauwasser und somit zur Schimmelbildung führen können.

19. Behaglichkeit hat viel mit Raumklima zu tun. Speicherfähige Baustoffe sorgen im Winter für eine gute Dämmung gegen die Kälte, im Sommer für Kühle in den Räumen.

20. Die Installation der Haustechnik macht einen größeren Teil der Baukosten aus. Solide Qualität mit Gewährleistungsanspruch sollte Vorrang haben. Vor der Installation der Haustechnik sollte der spätere Bedarf geprüft werden.

21. Sonderwünsche wie Kamin, Wintergarten oder Sauna können häufig nicht sofort realisiert werden. Sinnvoll ist es jedoch die Anschlüsse bereits vorzubereiten. Das gleiche gilt, wenn das Dachgeschoß später einmal ausgebaut werden soll. Zu- und Ableitung für Heizung, Brauchwasser und Elektrik sollten mit berücksichtigt werden.

22. Viele Details zur Ausstattung können immer wieder leicht erneuert werden. Vorhandene Einrichtungsgegenstände erst einmal weiter zu verwenden ist durchaus vernünftig. Je nach tatsächlichen Baukosten nach Fertigstellung und der eigenen Finanzlage kann der Austausch Zug um Zug erfolgen.

23. Ist der Bauwunsch gereift, sollte ein Positionspapier über die verfügbaren Finanzen erstellt werden. Ein guter Rat eines Vertrauten oder eines Fachmanns kann hilfreich sein. Ein Vergleich der Kreditinstitute lohnt sich, denn jede Stelle nach dem Komma kann das Darlehn bereits einige tausend Euro billiger machen. Zu berücksichtigen sind auch Zwischenfinanzierungen sowie parallel laufende Mietzahlungen.

24. Eigenleistungen sind möglich. Dennoch sollte man sich selbst nicht überschätzen. In vielen Fällen ist es günstiger die Arbeiten vom Fachmann ausführen zu lassen, anstatt sich mit wesentlich größerem Zeitaufwand abzumühen. Zudem entfallen auf Eigenleistungen die Gewährleistungsansprüche. In manchen Gebieten verlangen die Kreditgeber zur Anerkennung der Leistungen als Eigenkapital sogar eine schriftliche Erklärung – auch von Freunden und Verwandten, die als Helfer agieren sollen.

25. Bauhelfer aus dem Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert werden. Sonst kann ein Unfall nicht nur die Freundschaft kosten, sondern auch zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.